Wer Abfall im Freien oder bei sich zu Hause im Cheminée verbrennt, schadet nicht nur sich selber, sondern zusätzlich allen Mitmenschen und der Umwelt. Beim illegalen Verbrennen von Abfällen werden hoch giftige Dioxine, Schwermetalle und andere Schadstoffe freigesetzt, welche sich in der Luft, im Boden und in den Gewässern ansammeln und die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen.
Falls Sie feststellen sollten, dass jemand illegal Abfall verbrennt, bitten wir Sie den Verursacher aufzuklären. Kommt es erneut zur gesetzeswidrigen Verbrennung von Abfällen und das nachbarliche Gespräch war ohne Erfolg, dann bitten wir Sie die Umwelt- und Liegenschaftskommission zu benachrichtigen. Verschmutzung macht keinen halt vor der Gründstücksgrenze!
Was ist verboten?
Das Verbrennen von Abfällen aller Art, insbesondere Haushaltkehricht, Papier, Karton, Kunststoff, Verpackungsmaterial, Batterien, Pneus und ähnliches.
Das Verbrennen von nassen oder grünen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien.
Das Verbrennen von Restholz aus der holzverarbeitenden Industrie und dem holzverarbeitenden Gewerbe sowie von Baustellen.
Auch Altholz aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten und Renovationen sowie Möbel, Kisten, Harassen, Paletten und ähnliches dürfen nicht im Freien verbrannt werden.
Brauchtumsfeuer wie am 1. August sind kein Anlass zur illegalen Abfall- und Altholzbeseitigung.
Ausnahmen:
Trockene, natürliche Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien verbrannt werden, wenn nur wenig Rauch entsteht und die Nachbarschaft nicht belästigt wird. Die Wiederverwertung durch Häckseln und Kompostieren ist dem Verbrennen vorzuziehen. Erlaubt sind 1. August-, Chutzen-, Grill- oder ähnliche Feuer, sofern dazu trockenes, unbehandeltes Holz verwendet wird.
Gesetzliche Grundlagen:
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (Art. 30, 30c, 61 USG).
- Eidg. Luftreinhalte-Verordnung (Art. 1, 26b LRV).
- Kantonale Verordnung über die Abfälle (Art. 16, 31 KVA).
- Strafbestimmungen: Siehe Art. 61 USG und Art. 31 KVA.
Umwelt- und Liegenschaftskommission – Francesco Ferraro

