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Aufgaben des Friedensrichters 


Der Friedensrichter amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als urteilender Richter und als Sühnerichter. Die Stellvertretung übernimmt der Gemeindepräsident.

 

Der Friedensrichter ist zuständig:

 

 

1. Zivilsachen (ab 2011 auch inkl. Arbeitsrecht)
 

Als urteilender Richter
•  wenn der/die Beklagte in der Gemeinde wohnt und
•  wenn der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt
 

Als Sühnerichter
•  wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und
•  wenn der Streitwert CHF 2'000 übersteigt


2.  Strafsachen


Als urteilender Richter
•  wenn es um eine Bussen-Verfügung wegen der Uebertretung eines Gemeindereglementes geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement...)


Als versöhnender Vermittler (auf freiwilliger Basis)
•  wenn der/die Antragsteller/in und der/die Beschuldigte in der Gemeinde wohnen und
•  wenn beidseitig eine Versöhnung nach einer Ehrverletzung oder Tätlichkeit gewünscht wird


 
Friedensrichter
Studer Reto
Mail
Friedensrichter
Im Winkel 28a, 4565 Recherswil
Tel: 032 665 20 10