Beglaubigung von Unterschriften oder Dokumenten

Benötigen Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder einer Fotokopie?

Für Beglaubigungen von Unterschriften oder Fotokopien sind die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindepräsident zuständig. Sie müssen persönlich vorsprechen und die Unterschrift vor der Gemeindeschreiberin oder des Gemeindepräsidenten leisten. Für die Beglaubigung von Abschriften und Auszügen privater Natur muss das Original vorgelegt werden.

Diejenige Person, welche ihre Unterschrift oder Fotokopie beglaubigen lassen will, hat persönlich beim Schalter der Gemeindeverwaltung vorzusprechen. Bitte bringen Sie zur Identifikation Ihrer Person den Reisepass oder die Identitätskarte mit.

Die Beglaubigung wird nur gegen telefonischer Voranmeldung ausgestellt.

Gebühren:

in der Verwaltung CHF 20.00
Auswärts CHF 50.00
nicht Einwohner CHF 80.00

 

 

Zuständige Abteilung