Baupublikationen vom 18. Januar 2024
Absenkung des Grundwassers unter den tiefsten Grundwasserstand
Gemäss kantonalem Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA; § 53 Abs. 1) wird folgendes Vorhaben in 4565 Recherswil im Sinne von § 12 der kantonalen Verordnung über Wasser, Boden und Abfall (VWBA) öffentlich aufgelegt:
Bauherrschaft: Zweckverband Abwasserregion Solothurn-Emme (ZASE), Emmenspitz, 4528 Zuchwil
Objekt: Neubau Messstelle RÜB Moosmatt
Lage: GB Recherswil Nrn. 457 + 90079
Vorhaben:
- Einbau Abwasser-Messschacht beim bestehenden Regenüberlaufbecken Moosmatt unter den mittleren Grundwasserspiegel (MGW = 456.70 m ü.M.)
- Grundwasserabsenkung während der Bauzeit mit 2 Filterbrunnen unter den tiefsten Grundwasserspiegel (TGW = 456.20 m ü.M.)
Beginn der Wasserhaltung: voraussichtlich Februar 2024
Dauer der Wasserhaltung: voraussichtlich 6 Wochen
Pumpmenge: maximal 800 l/min; durchschnittlich 200 l/min
Ableitung Pumpwasser: in die Willadinger Oesch
Einsprachen gegen die Absenkung des Grundwassers unter den tiefsten Grundwasserspiegel sind bis spätestens Donnerstag, 01.02.2024 (Poststempel) schriftlich und begründet beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Umwelt, Werkhofstrasse 5, 4509 Solothurn, einzureichen. Das Gesuch für die wasserrechtliche Nutzungsbewilligung sowie die dazugehörigen Dokumente können während der Auflagefrist vom 18.01.2024 bis und mit 01.02.2024 bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 56, 4565 Recherswil, sowie im Amt für Umwelt, Werkhofstrasse 5, 4509 Solothurn, eingesehen werden.
Bau- und Justizdepartement;
Amt für Umwelt