Hundesteuerbezug 2024

Generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Solothurner Wald

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Gestützt auf das kantonale Hundegesetz und auf das Polizeireglement der Einwohnergemeinde Recherswil erhalten alle Hundehalterinnen und Hundehalter für ihre Hunde, welche per 1. April 2024 bei der Einwohnergemeinde Recherswil registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer. Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Verlaufe des Monats März verschickt. Die Hundesteuer beträgt total CHF 100 pro Tier.

Die Hundesteuer muss bis spätestens 30. April 2024 bezahlt werden. Für verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von CHF 50 verrechnet.

Von der Abgabepflicht befreit sind:
Hundehalterinnen und Hundehalter gemäss Art. 12 des Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz; BGS 614.71).

Adress- und Personendatenänderungen von Hundehalterinnen und Hundehaltern sind der Einwohnerkontrolle zu melden.

Leinenpflicht vom 1. April bis am 31. Juli 
Während den Frühlings- und Sommermonaten bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Damit weder die Mutter- noch ihre Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde.

Weitere Informationen finden Sie unter:
Amt für Landwirtschaft Solothurn

Besten Dank.

Einwohnergemeinde Recherswil
Gemeindeverwaltung

 

 

 

 

 

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