Gräberaufhebung Friedhof Kriegstetten

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In Anwendung von §29 des Reglements Friedhofkommission Kriegstetten, werden ab Mai 2026 Grabstätten der Kategorie III (Reihengräber für die Urnenbeisetzung) aufgehoben. Dies nach Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe von mindestens 20 Jahren nach der letzten Grablegung im betroffenen Grabfeld. 

Die Grabaufhebung betrifft folgende Grabreihen des Grabfeldes 12:

Die betroffenen Gräber sind auf dem Friedhof mit Plakaten gekennzeichnet, der Friedhofplan kann bei der Anmeldestelle der Leitgemeinde Kriegstetten (einwohnerdienste@kriegstetten.ch) angefordert werden.

Die berechtigten Angehörigen werden gebeten, Grabschmuck, Grabsteine und Bepflanzungen bis zum 30. April 2026 zu entfernen. Nach Ablauf der Frist werden die Gräber im Auftrag der Gemeinde aufgehoben, nicht beanspruchte Grabsteine gehen in das Eigentum der Vertragsgemeinden über und werden durch die Friedhofkommission verwaltet. 

Fragen zur Grabaufhebung sind schriftlich an die Anmeldestelle der Leitgemeinde Kriegstetten (einwohnerdienste@kriegstetten.ch) zu richten. 

FRIEDHOFKOMMISSION KRIEGSTETTEN

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