Hundesteuerbezug 2026

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Gestützt auf das kantonale Hundegesetz sowie gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde Recherswil, erhalten alle Hundehalterinnen und Hundehalter für ihre Hunde, welche per 1. April 2026 bei der Einwohnergemeinde Recherswil registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer.

Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Verlaufe des Monats März verschickt.

Die Hundesteuer beträgt total CHF 135.00 pro Tier, bestehend aus CHF 100.00 Gemeindegebühr (Anhang 1 Gemeindepolizeireglement) und CHF 35.00 Kantonsgebühr.

Die Hundesteuer muss bis spätestens 30. April 2026 bezahlt werden. Für verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von CHF 50 verrechnet.

Von der Abgabepflicht befreit sind Hundehalterinnen und Hundehalter gemäss Art. 12 des Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz; BGS 614.71).

Adress- und Personendatenänderungen von Hundehalterinnen und Hundehaltern sind der Einwohnerkontrolle zu melden.

Besten Dank.

Einwohnergemeinde Recherswil
Gemeindeverwaltung

 

 

 

 

 

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