Verkehrspolizeiliche Massnahme vom 23.04.2026

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Recherswil hat am 26. März 2026 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen: Änderung der bestehenden Signalisation Einfahrt verboten neu mit Zusatztafel «ausgenommen Fahrrad» - Nordringstrasse, ab GB-Nr. 55 Richtung Gerlafingenstrasse

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Verkehrspolizeiliche Massnahme

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Recherswil hat am 26. März 2026 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:

Änderung der bestehenden Signalisation

Einfahrt verboten (2.02) neu mit Zusatztafel «ausgenommen Fahrrad» (5.31) [Symbol]

- Nordringstrasse, ab GB-Nr. 55 Richtung Gerlafingenstrasse

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk "Verkehrsmassnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006" ein Kostenvorschuss von Fr. 500.- zu hinterlegen. Wird der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig bezahlt, tritt das Bau- und Justizdepartement auf die Beschwerde nicht ein.
 

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