Provisorische Beitragspläne Neubau Erschliessung Widacker

Während 30 Tagen werden die prov. Beitragspläne Neubau Erschliessung Widacker öffentlich aufgelegt.

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Gestützt auf § 111 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und die kantonale Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren, legt der Gemeinderat die provisorischen Beitragspläne Neubau Erschliessung Widacker während 30 Tagen öffentlich auf.

Er teilt den Grundeigentümern die Auflage und ihr Betreffnis schriftlich mit, wenn Sie in der Schweiz wohnen und Ihre Adressen bekannt sind. 

Plan Nr. 4708-33-03 Beitragsplan Wasserleitung
Plan Nr. 4708-33-02 Beitragsplan Kanalisation
Plan Nr. 4708-33-01 Beitragsplan Strasse
Beitragsberechnungen vom 23.06.2026
Kostenvoranschlag, Stand 5.5.2025

Auflagezeit:
25. Juni 2026 bis 27. Juli 2026

Auflageort:
Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Recherswil (während den ordentlichen Öffnungszeiten) 

Während der Auflagefrist können gegen die Beitragspläne beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. 

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