Waldbrandgefahr: Feuerverbot wird teilweise gelockert

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Die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn wird von der Gefahrenstufe 5 «sehr gross» auf die Gefahrenstufe 4 «gross» zurückgestuft.

Damit wird das seit dem 30. Juli 2026 geltende absolute Feuerverbot im Freien teilweise aufgehoben. Im Siedlungsgebiet sind Feuer im Freien wieder erlaubt. Aufgrund der weiterhin trockenen Verhältnisse ist jedoch nach wie vor grosse Vorsicht geboten.

Feuerverbot bleibt ausserhalb des Siedlungsgebiets bestehen
Im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern bleibt das Feuerverbot weiterhin in Kraft. In diesen Bereichen dürfen keine Feuer entfacht werden. Auch das Feuerwerksverbot gilt weiterhin im gesamten Kanton Solothurn.Bitte beachten Sie die geltenden Verbote und gehen Sie weiterhin verantwortungsvoll mit Feuer und Glut um.

Weiter Informatioen zur aktuellen Waldbrandgefahr und den geltenden Massnahmen finden Sie hier

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