Aufforderung zum Zurückschneiden der Bäume, Sträucher u. Grünhecken
Wir bitten alle Grundstückeigentümer/-innen zu überprüfen, ob ihre Bepflanzungen den gesetzlichen Vorgaben auf den folgenden Abbildungen entsprechen.
Bei Ein- und Ausfahrten, Einmündungen und Kurven müssen sichtbehindernde Bepflanzungen soweit aufgeschnitten werden, dass freie Sicht gewährleistet ist.
Diese Vorgaben sind das ganze Jahr einzuhalten.
Bau-, Werk- und Umweltkommission
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