Aufforderung zum Zurückschneiden der Bäume, Sträucher u. Grünhecken

Gemeindewappen_Recherswil.jpg

Wir bitten alle Grundstückeigentümer/-innen zu überprüfen, ob ihre Bepflanzungen den gesetzlichen Vorgaben auf den folgenden Abbildungen entsprechen.

Bei Ein- und Ausfahrten, Einmündungen und Kurven müssen sichtbehindernde Bepflanzungen soweit aufgeschnitten werden, dass freie Sicht gewährleistet ist.

Diese Vorgaben sind das ganze Jahr einzuhalten.

Bau-, Werk- und Umweltkommission

Plan Rückschnitt 2026 [pdf, 236 KB]

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