Anmeldung

Sie sind neu in Recherswil wohnhaft? Wir heissen Sie herzlich willkommen.

Gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeordnung hat die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug zu erfolgen. Sie können am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Anmeldung vorsprechen oder die Anmeldung mittels eUmzug vornehmen. Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann

Per 1. Januar 2024 wurde die kantonale Verordnung über die Harmonisierung amtlicher Register angepasst. Mit dieser Gesetzesänderung wird die Hinterlegungspflicht des Heimatscheins im Kanton Solothurn abgeschafft. Die Solothurner Gemeinden arbeiten seither mit der digitalen Datenbank des Zivilstandsamtes. Die Schwerizerinnen und Schweizer benötigen daher keinen Heimatschein mehr.

Für Drittstaatenangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich.

Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.

Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Familienbüchlein/Familienausweis (falls verheiratet)
  • Gerichtsurteil über Trennung (falls getrennt)
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Wohnsitznachweis (Miet-/Kaufvertrag)

Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • internationale Geburtsurkunde
  • Ehedokument (falls verheiratet)
  • Gerichtsurteil über Trennung (falls getrennt)
  • Scheidungsurteil (falls geschieden)
  • Nachweis schweizerische Krankenversicherung
  • Wohnsitznachweis (Miet-/Kaufvertrag)

Anmeldekosten:

Familie mit minderjährigen Kindern          CHF 10.00
jede volljährige Person CHF 10.00
Wochenaufenthalter CHF 15.00

Zuständige Abteilung