Schriftenempfangsschein

Der Schriftenempfangsschein bestätigt, dass der Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle des Hauptwohnsitzes hinterlegt wurde und enthält die wesentlichen Personendaten.
Bei der Abmeldung ist der Schriftenempfangsschein der Einwohnerkontrolle abzugeben.

Zuständige Abteilung