Stimmrechtsbescheinigung

Die Einwohnerkontrolle bescheinigt, dass der Einwohner im Stimmregister eingetragen ist und somit im Sinne von Artikel 25 der Verfassung des Kantons Solothurn in Verbindung mit §§ 3-7 des Gesetzes über die politischen Rechte stimmberechtigt und wahlfähig ist.

Zuständige Abteilung