Feuerungskontrolle

Mit der Änderung der Luftreinhalteverordnung auf den 1. Juli 2018 ist die Feuerungskontrolle liberalisiert worden. Seither können die Liegenschaftseigentümer selber bestimmen, welche Fachperson sie für die sicherheitstechniche Wartung oder den Service beauftragen und wer die Feuerungskontrolle durchführt.

Das neue Recht bringt aber auch Verantwortung. Sobald nämlich vom Amt für Umwelt eine Aufforderung zur Kontrolle der Feuerungsanlage eintrifft, ist der Eigentümer verpflichtet, die Kontrolle durch eine zugelassene Fachperson (Feuerungskontrolleur) zu organisieren. Eine Liste mit den im Kanton Solothurn zugelassenen Fachpersonen ist hier verfügbar.

Weite Infos unter:
Amt für Umwelt