Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sind für alle erstinstanzlichen Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und werden in drei professionelle, interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden gegliedert, die sich im Kanton Solothurn an vier Standorten befinden. Die Fachbehörden arbeiten eng mit den regionalen Sozialdiensten der Gemeinden zusammen, welche weiterhin für die Erstellung von Sozialberichten, die professionelle Führung von Mandaten des Kindes- und Erwachsenenschutzes und für die Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beiständinnen und Beistände zuständig sind.

Zuständigkeit
In der Regel ist die KESB am Wohnsitz der betroffenen Person zuständig. Ist ein Verfahren rechtshängig, bleibt die Zuständigkeit bis zu dessen Abschluss erhalten. Ist Gefahr im Verzug, so ist auch die Behörde am Aufenthaltsort der betroffenen Person zuständig.

Gefährdungsmeldung
Jede Person kann der KESB Meldung erstatten, wenn sie von einer Gefährdung des Kindeswohls Kenntnis erhält oder wenn eine erwachsene Person hilfebedürftig erscheint. Sie können die Gefährdungsmeldung der zuständigen KESB schriftlich oder mündlich erstatten.

Name und Adresse Kontakt
KESB Region Solothurn
Rötistrasse 4
4501 Solothurn
Tel. 032 627 75 90
E-Mail

Weitere Infos unter:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde