Umzug innerhalb der Gemeinde
Sie sind innerhalb der Gemeinde Recherswil umgezogen?
Gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeordnung müssen folgende Ereignisse der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen gemeldet werden:
- Umzug innerhalb der Gemeinde
- Umzug innerhalb eines Gebäudes
Sie können uns Ihre Adressänderung am Schalter der Einwohnerkontrolle oder per eUmzug melden.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
EU/EFTA-Staatsangehörige und die Drittstaatenangehörige haben nach erfolgter Adressänderung zur Erfüllung der Meldepflicht umgehend den Original Ausländerausweis sowie eine Passkopie oder eine Kopie der Identitätskarte bei der Einwohnerkontrolle einzureichen.
Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Adressänderung:
- Pass oder Identitätskarte
- Wohnungsnachweis (Miet-/Kaufvertrag)
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Adressänderung:
- Pass
- Ausländerausweis
- Wohnungsnachweis (Miet-/Kaufvertrag)