Publikation Wahldaten und Anmeldefristen
Publikation der Wahldaten/Anmeldefristen
Im Amtsblatt vom 8. März 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat beschliesst nur noch die Wahldaten.
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Recherswil gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:
1. In der Einwohnergemeinde finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am 18. Mai 2025 statt.
1.1. Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 24. März 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 26. März 2025, bis Freitag, 28. März 2025, während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR).
1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens, Montag, 14. April 2025, 12.00 Uhr, bei Susanne Blaser, Dorfweibelin, Rosenweg 4, Recherswil, einzureichen.
2. In der Einwohnergemeinde Recherswil findet die Erneuerungswahl für das Gemeinde-präsidium am 29. Juni 2025 statt.
2.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin sind bis Montag, 26. Mai 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2.2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 2. Juni 2025, 12.00 Uhr, bei Susanne Blaser, Dorfweibelin, Rosenweg 4, Recherswil, einzureichen.
2.3. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 28. September 2025 statt.
Stehen nicht mehr vorgeschlagene Kandidatinnen oder Kandidaten zur Verfügung als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie bei allen Majorzwahlen bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt (§ 19 Absatz 2 GO).
Recherswil, 23. Januar 2025
Einwohnergemeinde Recherswil
Gemeinderat