Abmeldung

Sie ziehen weg von Recherswil?

Gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeordnung hat die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug zu erfolgen. Sie können sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder per eUmzug abmelden. Jede volljährige Person muss sich einzeln abmelden. Eine gemeinsame Abmeldung ist nur bei Familien mit minderjährigen Kindern möglich.

Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.

Für Drittstaatenangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.

Per 1. Januar 2024 wurde die kantonale Verordnung über die Harmonisierung amtlicher Register angepasst. Mit dieser Gesetzesänderung wird die Hinterlegungspflicht des Heimatscheins im Kanton Solothurn abgeschafft.  

Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.

Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:

  • Pass oder Identitätskarte

Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:

  • Pass
  • Ausländerausweis

Abmeldung ins Ausland

Eine Abmeldung ins Ausland hat vier Wochen vor effektivem Wegzug zu erfolgen. Für die Abmeldung wird die Wegzugsadresse im Ausland sowie die Korrespondenzadresse in der Schweiz inkl. entsprechender Vollmacht benötigt.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.

Zuständige Abteilung