Hundesteuer

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für ihre Hunde, welche per  
1. April (Stichtag) bei der Einwohnergemeinde Recherswil registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer. Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Verlaufe des Monats März verschickt. Gemäss Polizeireglement der Einwohnergemeinde Recherswil Anhang 1 beträgt die Hundesteuer CHF 100 und muss bis spätestens 30. April bezahlt werden. Für verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr verrechnet.

Von der Abgabepflicht befreit sind Hundehalterinnen und Hundehalter gemäss Artikel 12 des Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz; BSG 614.71).

Mit Einführung der neuen Hundedatenbank AMICUS sind die Hundehalter/innen dafür verantwortlich, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib der Hunde richtig sind. Adress- und Personendatenänderungen von Hundehaltern/innen sind der Einwohnerkontrolle zu melden.

Detaillierte Informationen über bewilligungspflichtige Hunde finden Sie hier.

Weitere Infos unter:
Amt für Landwirtschaft

 

Zuständige Abteilung