Bürgergemeinde
Die Bürgergemeinde Recherswil ist eine eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie ist autonom und unabhängig von der Einwohnergemeinde und verfügt über eigene Strukturen und Organe (Bürgergemeindeversammlung, Bürgerrat, Ämter). Sie wird im nebenamtlichen Milizsystem geführt. Jährlich finden zwei Bürgergemeindeversammlungen statt (Dezember und Juni). Zu dieser Versammlung sind alle Bürgerinnen und Bürger welche den Wohnsitz in Recherswil haben herzlich eingeladen, jeweils nach der Versammlung offeriert die Bürgergemeinde ein Nachtessen und fördert so den Austausch unter den Bürgern. Wir freuen uns auf deinen Besuch.
Die Hauptbetätigungsfelder der Bürgergemeinde liegen in der Waldwirtschaft, Vermietung des WaldhausesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und in der Verleihung des Gemeinde-BürgerrechtsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Waldarbeit
Die Bürgergemeinde besitzt 49 ha Wald. Dieser wird durch den Forstbetrieb Wasseramt AG unterhalten (siehe auch www.fbw-ag.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.).
Jeweils Ende Jahr kann über die Bürgergemeinde Brennholz bezogen werden, dazu erscheint jeweils ein Inserat im Azeiger. Für allfällige Fragen wenden Sie sich an unseren Waldchef Kristopher Jäggi.
Am Samstag vor Weihnachten findet der Weihnachtsbaumverkauf der Bürgergemeinde statt. Sie können direkt aus unserer Weihnachtsbaumkultur Ihren Wunschbaum aussuchen. Übrigens wird die Kultur im Sommer von zwei Schafen gewirtschaftet. Nach dem Aussuchen Ihres Weihnachtsbaums können Sie im Waldhaus gleich noch ein leckeres Mittagessen geniessen
Kurze Anekdote aus der Geschichte der Bürgergemeinde:
Die alten Bürgergeschlechter von Recherswil:
- Jäggi, erstmals erwähnt 1538
- Kaufmann, erwähnt im Tellrodel (Kouffmann) 1465
- Schwaller, 1692 von Luterbach herkommend
- Murer, 1845 von Büsserach hergezogen
- Schenker, 1864 von Walterswil herkommend
- Studer, 1870 von Trimbach hergezogen.
Die Aufzählung wäre unvollständig, ohne Erwähnung des Bürgergeschlechtes «Römer». 1858 wurden in unserer Gemeinde die beiden Heimatlosen, Anton und Barbara Römer, zwangseingebürgert. Die Gemeinden, die Zwangsbürger erhielten, hatten in Bezug auf die Einteilung kein Mitbestimmungsrecht. Es ist also nicht so, dass die Recherswiler besonders Männer wünschten, in der Meinung, Arbeitskräfte zu erhalten, wie etwa im Dorf erzählt wird.
Korrespondenzadresse
Senden Sie Unterlagen und Dokumente zuhanden Bürgergemeinde zwingend an folgende Adresse:
Bürgerpräsident
Jäggi Jürg
Im Winkel 32
4565 Recherswil