Kindergarten (1. und 2. Schuljahr)
Der Kindergarten umfasst die ersten beiden Jahre der Primarstufe und ist für alle Kinder obligatorisch.
Im Kindergarten lernen Kinder spielerisch, selbstständiger zu werden, soziale Kontakte zu knüpfen und sich in einer Gruppe zu bewegen. Sie werden in ihren sprachlichen, motorischen, kreativen und kognitiven Fähigkeiten gefördert und entwickeln wichtige Grundfähigkeiten, auf denen der spätere Erwerb von Lesen, Schreiben und Rechnen aufbaut. Gleichzeitig lernen sie, Aufgaben zunehmend selbständig anzugehen, eigene Ideen zu entwickeln, Probleme zu lösen und Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen.
Wir führen einen Kindergarten in Obergerlafingen und einen Doppelkindergarten in Recherswil. Die Schulleitung teilt die Kinder den einzelnen Kindergärten zu. Dabei sind Klassengrössen und der Wohnort die Hauptkriterien.
Kindergarteneintritt
Kinder, die bis zum Stichtag (31. Juli) das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind schulpflichtig und werden im August des gleichen Jahres eingeschult.
Eltern, deren Kind im August schulpflichtig wird, werden im Januar von der Schulverwaltung angeschrieben, sodass das Kind für den Schuleintritt angemeldet werden kann.
In begründeten Fällen können Eltern entscheiden, den Kindergartenstart um ein Jahr zu verschieben. Die schriftliche Begründung dafür ist der Schulleitung mitzuteilen.
Dokumente
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| Grundlagen Kindergarteneintritt (PDF, 456 kB) | Download | 0 | Grundlagen Kindergarteneintritt |