Einbürgerung
Sie interessieren sich für eine Einbürgerung in der Gemeinde Recherswil? Dann sind Sie hier genau richtig.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen.
Für Schweizerinnen und Schweizer:
Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht: Link zum KantonExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Voraussetzungen
- Wohnsitz: 2 Jahre im Kanton Solothurn, 2 Jahre in der Gemeinde Recherswil
- Handlungsfähigkeit oder die gesetzliche Vertretung hat dem Gesuch zugestimmt
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
- Nachkommen der finanziellen Verpflichtungen
Ausländische Staatsangehörige:
Unter folgendem Link finden Sie Informationen und Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen, so wie zum Sprachstandnachweis und zum Neubürgerkurs:
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Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte den Einbürgerungsverantwortlichen.
Bitte beachten Sie, dass die Einbürgerungsverantwortliche und die Bürgergemeinde keine fixen Bürozeiten haben. Wir versuchen Sie so schnell wie möglich zu kontaktieren, falls Sie uns nicht erreichen.