Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde Recherswil? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeordnung hat die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug zu erfolgen. Sie können sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder per eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abmelden. Jede volljährige Person muss sich einzeln abmelden. Eine gemeinsame Abmeldung ist nur bei Familien mit minderjährigen Kindern möglich.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Für Drittstaatenangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.
Per 1. Januar 2024 wurde die kantonale Verordnung über die Harmonisierung amtlicher Register angepasst. Mit dieser Gesetzesänderung wird die Hinterlegungspflicht des Heimatscheins im Kanton Solothurn abgeschafft.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
- Pass oder Identitätskarte
- Militärdienstbüchlein (Männer bis 42. Altersjahr) oder Zivilschutzdienstbüchlein
- Pass
- Ausländerausweis
Abmeldung ins Ausland
Eine Abmeldung ins Ausland hat vier Wochen vor effektivem Wegzug zu erfolgen. Für die Abmeldung wird die Wegzugsadresse im Ausland sowie die Korrespondenzadresse in der Schweiz inkl. entsprechender Vollmacht (Download unten) benötigt.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.
Preis
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Vollmacht Steuern (PDF, 103 kB) | Download | 0 | Vollmacht Steuern |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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